Liebe dn-n.de Leser

Damit es jeder erfährt

zur Zeit werden die Medien mit der Pressemeldung „ab Mai werden die Lebensmittel knapp“ überflutet. Grund ist, dass die Bundesregierung einen 11 Punkte Plan entworfen hat, der unsere Ernährungswirtschaft stärken soll. Durch die Corona Krise fehlen der Landwirtschaft etc. Arbeitskräfte.
Es besteht also kein Grund, jetzt die Lebensmittelläden zu stürmen.
Zum besseren Verständnis hier mal die Punkte des Plans:

• Die Lebensmittelbranche wird als „systemrelevante Infrastruktur“ anerkannt. Dadurch werden Betriebsschließungen durch Quarantänemaßnahmen verhindert.
• Saisonarbeitskräfte dürfen statt 70 nun 115 Tage sozialversicherungsfrei in Deutschland arbeiten. Dadurch erhalten Betriebe eine größere Planungssicherheit.
• Bezieher von Kurzarbeitergeld dürfen in der Landwirtschaft Nebeneinkünfte bis zur Höhe ihres bisherigen Lohns ohne Abzüge kassieren. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, mitzuhelfen.
• Das Bundeswirtschaftsministerium versucht mit der Vermittlungsplattform daslandhilft.de Landwirte und Jobsuchende zu vernetzen.
• Die Hinzuverdienstgrenze von Vorruheständlern wird in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich angehoben.
• In der Corona-Krise sind Arbeitnehmerüberlassungen ohne Erlaubnis möglich. Dadurch soll eine Personalverschiebung beispielsweise von der derzeit ruhenden Automobilindustrie Richtung Landwirtschaft erfolgen.
• Arbeitszeiten sollen befristet flexibler gehandhabt werden.
• Die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe soll durch ein Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank gesichert werden. Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren mit einem Tilgungsfreijahr, können bei der Hausbank beantragt werden. Die Tilgung bestehender Darlehen darf zudem nach Antrag bis Ende März ausgesetzt werden.
• Was für Mieter gilt, soll auch für Landwirte gelten: Zwischen dem 1. April und 30. Juni dürfen Pachtverträge für Ackerflächen auch bei Zahlungsrückständen nicht gekündigt werden.
• Auch Kleinstunternehmen (bis zu 10 Mitarbeiter) aus der Landwirtschaft können das Bundesprogramm „Corona-Soforthilfe“ nutzen.
• Um den ungehinderten Warenverkehr zu sichern, werden Länder aufgefordert Lebensmitteltransporte bevorzugt zu behandeln, eine separate Spur für innergemeinschaftliche Transporte zu ermöglichen.

Bleiben sie gesund

Ihr dn-n.de Team

Photo: Pixabay